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VERWALTUNG WOHNEIGENTUM
 

Als Verwalter von Wohneigentum betrachten wir uns als die rechte Hand, als ein wichtiges Organ der Wohnungseigentümergemeinschaften. Kompetenz, Verantwortung und Zuverlässigkeit bestimmen unser Handeln bei der Erfüllung der Verwalterpflichten gemäß Wohnungseigentumsgesetz. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Eigentümern und Mietern ist uns wichtig. Auf dieser Grundlage werden sämtliche, zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums, erforderlichen Geschäfte von uns realisiert. Bei vermieteten Eigentumswohnungen übernehmen wir auch die Verwaltung des Sondereigentums der Eigentümer. Insbesondere obliegen uns folgende Aufgaben:

Wohneigentumsverwaltung: 
 
• Kompetente Verwaltung im Sinne des WEG-Gesetzes
• Organisation, Durchführung und Auswertung der
  WEG-Versammlungen
• Erstellen der notwendigen Wohngeldabrechnungen
• Durchsetzen der Forderungen der Gemeinschaft gegenüber den
  Miteigentümern bis zum Mahnbescheid
• Anfordern und Beitreiben der Hausgelder
• Begleichung und Prüfung der Gemeinkosten
• Treuhänderische Verwaltung der Rücklagen
• Begehung, Kontrolle, Erhaltung, Pflege und Instandsetzung des
  Gemeinschaftseigentums
• Aufnahme und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
• Beauftragung und Kontrolle erforderlicher Dienstleistungen
 (Hausmeister, Reinigung, Wartung)
• Erarbeiten und Durchsetzen der Gemeinschafts- und Hausordnung
  
WEG- und Sondereigentumsverwaltung:
• 3 Wohneigentumsanlagen mit 124 WE in Rangsdorf und
  Groß-Machnow
• 1 Zeilenverwaltung für 97 Reihenhäuser in Groß-Machnow
• 37 Eigentumswohnungen in Sonderverwaltung