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VERWALTUNG
WOHNEIGENTUM |
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Als Verwalter von
Wohneigentum betrachten wir uns als die rechte Hand, als ein wichtiges Organ der
Wohnungseigentümergemeinschaften. Kompetenz, Verantwortung und Zuverlässigkeit
bestimmen unser Handeln bei der Erfüllung der Verwalterpflichten gemäß
Wohnungseigentumsgesetz. Ein vertrauensvolles Verhältnis zu den Eigentümern und
Mietern ist uns wichtig. Auf dieser Grundlage werden sämtliche, zur
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des gemeinschaftlichen Eigentums, erforderlichen
Geschäfte von uns realisiert. Bei vermieteten Eigentumswohnungen übernehmen wir
auch die Verwaltung des Sondereigentums der Eigentümer. Insbesondere obliegen
uns folgende Aufgaben:
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Wohneigentumsverwaltung:
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• Kompetente
Verwaltung im Sinne des WEG-Gesetzes
• Organisation, Durchführung und Auswertung der
WEG-Versammlungen
• Erstellen der notwendigen Wohngeldabrechnungen
• Durchsetzen der Forderungen der Gemeinschaft gegenüber den
Miteigentümern bis
zum Mahnbescheid
• Anfordern und Beitreiben der Hausgelder
• Begleichung und Prüfung der Gemeinkosten
• Treuhänderische Verwaltung der Rücklagen
• Begehung, Kontrolle, Erhaltung, Pflege und Instandsetzung des
Gemeinschaftseigentums
• Aufnahme und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
• Beauftragung und Kontrolle erforderlicher Dienstleistungen
(Hausmeister,
Reinigung, Wartung)
• Erarbeiten und Durchsetzen der Gemeinschafts- und Hausordnung |
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WEG- und Sondereigentumsverwaltung: |
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•
3 Wohneigentumsanlagen mit 124 WE in
Rangsdorf und
Groß-Machnow • 1 Zeilenverwaltung für 97 Reihenhäuser in Groß-Machnow
• 37 Eigentumswohnungen in Sonderverwaltung |
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